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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2018 - L 4 KR 497/14   

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https://dejure.org/2018,87261
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2018 - L 4 KR 497/14 (https://dejure.org/2018,87261)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.02.2018 - L 4 KR 497/14 (https://dejure.org/2018,87261)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - L 4 KR 497/14 (https://dejure.org/2018,87261)
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  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2018 - L 4 KR 497/14
    Der Bürger darf grundsätzlich damit rechnen, dass ihm bei Frist oder Terminversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichen Gehör gewährt wird (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 11. Februar 1976, 2 BvR 849/75 und Urteil vom 6. Oktober 1992, 2 BvR 805/91).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2018 - L 4 KR 497/14
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Betroffene den Eingang an ihn gerichteter Schriftstücke in der Zeit seiner Abwesenheit erwarten musste (BVerfG, Urteil vom 7. August 2007, BvR 685/07 und Urteil vom 9. Juli 1969, 2 BvR 753/68, so auch LSG Hessen, Urteil vom 20. Juni 2011, L 7 AL 87/10, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2018 - L 4 KR 497/14
    Der Bürger darf grundsätzlich damit rechnen, dass ihm bei Frist oder Terminversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichen Gehör gewährt wird (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 11. Februar 1976, 2 BvR 849/75 und Urteil vom 6. Oktober 1992, 2 BvR 805/91).
  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 22/99

    Schuldhafte Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2018 - L 4 KR 497/14
    Ist der Betroffene an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen ihn beginnen und während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung durch fristwahrende Handlung zu sorgen (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 24. Juli 2000, II ZB 22/99; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1994, II ZR 174/94, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. März 1995, 11 P 29/95, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94

    Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe von Teppichen und eines Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2018 - L 4 KR 497/14
    Ist der Betroffene an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen ihn beginnen und während seiner Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihm, seinen Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung durch fristwahrende Handlung zu sorgen (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 24. Juli 2000, II ZB 22/99; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1994, II ZR 174/94, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 30. März 1995, 11 P 29/95, alle zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 87/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2018 - L 4 KR 497/14
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Betroffene den Eingang an ihn gerichteter Schriftstücke in der Zeit seiner Abwesenheit erwarten musste (BVerfG, Urteil vom 7. August 2007, BvR 685/07 und Urteil vom 9. Juli 1969, 2 BvR 753/68, so auch LSG Hessen, Urteil vom 20. Juni 2011, L 7 AL 87/10, zitiert nach juris).
  • BSG, 09.07.2004 - B 9 V 10/04 B

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelfrist

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2018 - L 4 KR 497/14
    Trifft er eine entsprechende Vorsorge nicht, so kann er sich nicht nach einer hierauf beruhenden Frist- oder Terminversäumung darauf berufen, ihm sei das rechtliche Gehör nicht hinreichend gewährt worden (BSG, Urteil vom 9. Juli 2004, B 9 V 10/04 B, zitiert nach juris).
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